Wie versendet man Gefahrgüter in freigestellten Mengen – Excepted Quantity
Nach den Verordnungen des Transports von Gefahrgüter, ist es bei der Mehrzahl der UN Nummern möglich in sogenannten „Freigestellten Mengen oder Excepted Quantity“ zu versenden. Diese Art der Spedition verlangt jedoch die Einhaltung einiger Parameter bezüglich der Menge und anderer Aspekte im Zusammenhang mit den Verpackungen und dessen Kennzeichnung. Doch „Wie versendet man Güter in Freigestellten Mengen?“ Für alle Arten von Verkehrsträgern bei Versand über die Straße ADR, Schiene RID, Binnengewässer ADN, Seeweg IMDG oder Luftweg IATA, gibt es eine Vielzahl von Regeln die eingehalten werden müssen. Im Folgenden sehen wir uns an wie man Güter in freigestellten Mengen richtig versendet.
Nach den Verordnungen des Transports von Gefahrgüter, ist es bei der Mehrzahl der UN Nummern möglich in sogenannten „Freigestellten Mengen oder Excepted Quantity“ zu versenden. Diese Art der Spedition verlangt jedoch die Einhaltung einiger Parameter bezüglich der Menge und anderer Aspekte im Zusammenhang mit den Verpackungen und dessen Kennzeichnung. Doch „Wie versendet man Güter in Freigestellten Mengen?“ Für alle Arten von Verkehrsträgern bei Versand über die Straße ADR, Schiene RID, Binnengewässer ADN, Seeweg IMDG oder Luftweg IATA, gibt es eine Vielzahl von Regeln die eingehalten werden müssen. Im Folgenden sehen wir uns an wie man Güter in freigestellten Mengen richtig versendet.
Schritt 1
Den richtigen alphanumerischen Code herausfinden
Folgende Spalten überprüft werden:
- in der ADR, RID und IMDG Verordnung ist es die Nummer (7b);
- in der IATA Verordnung ist es der Buchstabe F.
Schritt 2
Identifizierung der Maximalmengen
Nicht bei allen Gefahrgütern ist es möglich in Freigestellten Mengen zu versenden, konform der Vorschriften in Kapitel 3.5 der Verordnungen ADR, RID und IMDG und Kapitel 2.6 der IATA Verordnung. Um herauszufinden mit welchen Mengen man seine Güter versenden kann ist es notwendig anhand des alphanumerischen Codes die dort angegebenen Tabellen zu überprüfen.
Code | Maximale Nettomenge pro Innenverpackung (in g für feste und in ml für flüssige Stoffe und Gase) | Maximale Nettomenge pro Außenverpackung (in g für feste und in ml für flüssige Stoffe und Gase, oder die Summe der Gramm oder Milliliter im Fall von Umverpackungen) |
E0 | Nicht zugelassen als freigestellte Mengen | |
E1 | 30 | 1000 |
E2 | 30 | 500 |
E3 | 30 | 300 |
E4 | 1 | 500 |
E5 | 1 | 300 |
Schritt 3
Definition der konformen Verpackung
Damit die Verpackung den Regeln des Versands in Freigestellten Mengen entspricht muss folgendes gegeben sein:
- Sie muss eine oder mehrere Innenverpackungen enthalten;
- Jede Innenverpackung muss fest verschlossen in eine Zwischenverpackung eingebettet sein, damit diese mögliche Flüssigkeitsaustritte eindämmt.
Bei flüssigen Stoffen muss die Zwischenverpackung oder Aussenverpackung genügend saugfähiges Material enthalten, um den gesamten Inhalt der Innenverpackungen aufzunehmen. Das Versandstück muss im Falle eines Bruches oder einer Undichtheit, unabhängig von der Versandstückausrichtung, den Inhalt vollständig zurückhalten.
Schritt 4
Eignungstest
Das Frachtstück (die versandfertige Verpackung) muss mit Erfolg (durch ein Zertifikat beglaubigt) einige Prüfungen bestanden haben, bevor es für den Versand von Gefahrgütern in Freigestellten Mengen zugelassen wird. Im Speziellen muss die Verpackung die folgenden Tests mit Erfolg bestehen:
Fallprüfung | Stapeldruckprüfung | |
| Der Prototyp muss sich einer Stapeldruckprüfung mit einer Dauer von 24 Stunden unterziehen (stacking test). Die zu testende Verpackung muss in dieser Zeit einem Gewicht das seinesgleichen entspricht von 3 Meter Höhe standhalten. |
Schritt 5
Markierung und Etikettierung des Frachtstücks
Frachtstücke die Gefahrgüter in Freigestellten Mengen beinhalten und nach den Regeln der jeweiligen Verordnungen gebaut sind, müssen gut leserlich und sofort ersichtlich die Kennzeichnung Freigestellte Mengen aufweisen. Nachdem die Kennzeichnung erworben wurde, muss vor der Benutzung des Frachtstücks noch folgendes beachtet werden:
- 1) Es muss das erste Etikett oder nur die Nummer des Etiketts aufgeführt in Tabelle A Spalte 3 Kapitel 5 (3.5) enthalten;
- 2) Es muss der Name des Senders oder des Empfängers darauf abgebildet sein, wenn sie sonst nirgendwo am Frachtstück enthalten sind.