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UN-zugelassene 4D- und 4DV-Sperholzkisten für den Versand gefährlicher Güter gemäß ADR-, RID-, ADN-, IMDG- und ICAO-TI / IATA-Vorschriften.
Unsere Sperrholzkisten, mit UN-Zulassung 4D und 4DV, haben eine doppelte Zulassung. Sie können sie daher je nach Art des Inhalts, den Sie einfügen möchten, sowohl als 4D-Verpackung als auch als 4DV-Verpackung verwenden. Ihre überlegene Qualität garantiert eine größere Robustheit.
Alle Fälle wurden ohne Verwendung von Nägeln oder Riemen für den Verschluss zugelassen. Für jeden Fall wird der zugelassene Inhalt angegeben (basierend auf der UN 4D-Zulassung), während bei Verwendung als 4DV jedes Objekt oder jede Innerverpackung für flüssige oder feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, II, III unter Berücksichtigung der durch definierten Einschränkungen eingelegt werden kann UN-Zulassung (Mindestabstand zwischen Kiste und Innenverpackung, Mindestabstand zwischen Innenverpackung, maximales Bruttogewicht, Verwendung von Vermiculite und Sicherheitsbeutel). Anweisungen zur korrekten Verwendung finden Sie auf jeder zugelassenen Holzkiste.
Alle unsere von UN 4D und UN 4DV zugelassenen Lautsprecher entsprechen dem ISPM15-Standard.