Beispiele für Etikettierung und Kennzeichnung nach ADR
Beim Transport gefährlicher Güter über die Straße muss nicht nur jede einzelne Verpackung etikettiert und gekennzeichnet werden, es ist auch zwingend nötig das Transportmittel korrekt zu markieren oder besser gesagt zu kennzeichnen, wie anhand des Beispiels im Bild. Aber „wie kennzeichnet man ein Fahrzeug richtig?“ Je nach Art und Weise des Transports, z.B. Pakete, Tanks oder Schüttgut, sind die Etiketten, Aufkleber, Plaketten und Tafeln für Gefahrgüter, die auf dem Fahrzeug platziert werden, unterschiedlich. Um besser zu verstehen wie man dabei vorgeht, besprechen wir hier einige praktische Beispiele und Lösungen, um das Transportmittel entsprechend der ADR-Verordnung für den Straßentransport zu kennzeichnen.
Anbringung von Großzetteln (Placards) und orangefarbenen Kennzeichnungen nach ADR
Beförderung von Versandstu¨cken, die explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff enthalten
Beförderung von Versandstu¨cken, die radioaktive Stoffe enthalten
Beförderung von Versandstu¨cken, die gefährliche Gu¨ter enthalten (IBC, Gasflaschen, Beutel, Fässer, etc.)
Beförderung gefährlicher Gu¨ter in Tankfahrzeugen
Beförderung gefährlicher Gu¨ter in Tankcontainern
Beförderung gefährlicher Gu¨ter in unterteilten Tankcontainern
Beförderung gefährlicher Güter in loser Schüttung
Beförderung gefährlicher Güter in Containern
Umweltgefährdende Stoffe UN3077 / UN3082
Beförderung gefährlicher, fester Gu¨ter in Tankcontainern
Beförderung gefährlicher, flu¨ssiger Gu¨ter in Tankcontainern
Umweltgefährdende Stoffe die nicht unter die UN-Nummern 3077 und 3082 fallen
Beförderung gefährlicher Gu¨ter in ortsbeweglichen Tanks
Beförderung gefährlicher Gu¨ter in Container
Beförderung von in “begrenzten Mengen” verpackten, gefährlichen Gu¨tern
Fahrzeuge
Erforderlich nur bei Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse u¨ber 12 Tonnen, die verpackte, gefährliche Gu¨ter in begrenzten Mengen befördern, deren Bruttogesamtmasse 8 Tonnen je Transporteinheit nicht u¨berschreitet.
Container
Erforderlich nur bei Containern, mit denen in begrenzten Mengen verpackte, gefährliche Gu¨ter, deren Bruttogesamtmasse 8 Tonnen je Transporteinheit nicht u¨berschreitet, auf einer Beförderungseinheit mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse u¨ber 12 Tonnen verladen sind.
Legende
Gefahrzettel und Großzettel
Orangefarbene Warntafeln neutral und mit UN-Nummer