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Verpackung für biologische Stoffe, Kategorie B, geliefert mit Sekundärverpackung und Außenverpackung, wie sie für den Versand gefährlicher Güter nach UN3373 erforderlich sind (z. B. Covid-19-Test). Wenn Sie biologische Stoffe der Kategorie B versenden müssen, muss überprüft werden, ob die gelieferte Verpackung den Anforderungen der Verpackungsanweisung für die gewählte Versandart entspricht. Die Verpackungsanweisungen für den Versand von biologischen UN3373-Stoffen lauten P650 ADR (für Sendungen auf der Straße), P650 RID (für Sendungen auf der Schiene), P650 ADN (für Sendungen auf dem Wasserweg), P650 IMDG (für Sendungen auf dem Seeweg) und PI.50 IMDG (für Sendungen auf dem Seeweg) und P.I. 650 IATA (für Sendungen auf dem Luftweg). Serpac-Verpackungen für den Versand von biologischen Substanzen der Kategorie B entsprechen den Anforderungen der Vorschriften und haben die angeforderten Falltests erfolgreich bestanden. Für den Versand von biologischen Stoffe der Kategorie B (UN3373) ist es erforderlich, dass die Primär- oder Sekundärbehälter einer Innendruckdifferenz von 95 kPa von -40°C bis + 55°C gemäß ADR, RID, ADN standhalten , IMDG- und ICAO / IATA-Vorschriften. Die vollständigen Verpackungen für biologische Substanzen der Kategorie B, die in unserem E-Commerce erhältlich sind, weisen bereits die korrekte Kennzeichnung und Kennzeichnung für den Versand von UN3373 (biologische Substanzen, Kategorie B) auf. Unsere Verpackung entspricht den Anforderungen bezüglich der Behälter, die für den Transport und Versand von Tupfern für Covid-19-Tests (Coronavirus) verwendet werden sollen.