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Sekundärverpackung für biologische Stoffe, Kategorie B UN3373 immer auf Lager verfügbar. Wenn eine Lieferung von biologischen Stoffe durchgeführt werden muss (z. B. Covid-19-Tupfer), muss überprüft werden, ob die gelieferte Verpackung den Anforderungen der Verpackungsanweisung in Bezug auf die Versandmethode entspricht. Die Verpackungsanweisungen für den Versand biologischer Stoffe, Kategorie B UN3373 lauten P650 ADR (für Sendungen auf der Straße), P650 RID (für Sendungen auf der Schiene), P650 ADN (für Sendungen auf dem Wasserweg), P650 IMDG (für Sendungen auf dem Seeweg), P650 IMDG (für Sendungen auf dem Seeweg) und P.I. 650 IATA (für Sendungen auf dem Luftweg).

Die Serpac-Verpackung für den Versand von biologischen Stoffe entspricht den Anforderungen der Vorschriften bezüglich der Beständigkeit gegen die Innendruckdifferenz von 95kPa bei einer Temperatur von -40°C bis + 55°C. Alle unsere Behälter können in direktem Kontakt mit Trockeneis UN1845 (Dry Ice) stehen und sind als Behälter für den Versand von biologischen Proben geeignet. Es können 2 Arten von Sekundärverpackungen für biologische Stoffe, Kategorie B UN3373, Plastikgläser und -beutel erworben werden. Die Plastikgläser für UN3373 sind mit einem Fassungsvermögen von 0,5 Litern und 0,95 Litern erhältlich. Die Taschen sind dagegen in zwei verschiedenen Formaten erhältlich: 175×275 mm oder 310x385 mm.

Es können Primärbehälter jeglicher Art (Reagenzgläser, Fläschchen, Falke, Appendorf) verwendet werden.