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Klasse 6.2 der Gefahrgutetiketten und Großzettel (placards) werden für den Versand oder Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen eingesetzt. Sie entsprechen in Form, Farbe, Format, Symbol und Text den Vorschriften ADR, RID, ADN, IMDG, ICAO/ IATA und sind somit geeignet für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf Binnenwasserstraßen, auf See und auf dem Luftweg.
Ihr Klebstoff ist so beschaffen, dass er mindestens 3 Monate im Seewasser verbleiben kann, ohne dass die Kennzeichnung an Qualität verliert wie es der IMDG-Code vorschreibt.

Unsere Gefahrgutetiketten der Klasse 6.2 sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich: Papier, PE.
Auch ab Lager lieferbar:
– Gefahrgutetiketten mit dem Aufdruck “Infectious substance“, wie es von einigen Fluggesellschaften beim Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN2900 und UN2814) erforderlich ist;
– Gefahrgutetiketten für organische Materie, Kategorie B (UN3373) nur mit der Bezeichnung „UN“ oder „PSN“ oder mit beiden Bezeichnungen;
– Gefahrgutetiketten mit dem Ausdruck „Exempt human speciment“ (Freigestellte medizinische Probe) oder „Exempt animal speciment“ (Freigestellte veterinärmedizinische Probe).