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Der ordnungsgemäße Versand von "ansteckungsgefährlichen Stoffe, Kategorie A" ist eine Pflicht derjenigen, die mit diesen gefährlichen Gütern umgehen. Normalerweise wird es an Analyselabors oder Krankenhäuser gesendet. Für den Versand sind spezielle Verpackungen erforderlich, die von der UN genehmigt werden müssen, sowie anderes Zubehör, um einen sicheren und konformen Versand zu gewährleisten. Für den Versand dieser ansteckungsgefährlichen Stoffe UN2814 und UN2900 haben wir eine spezielle Verpackung, die speziell für diese Art von Gefahrgut zugelassen ist. Die in der Verordnung vorgeschriebene Verpackung trägt die Kennzeichnung Klasse 6.2 in der Kennzeichnung. Unsere Verpackung für infektiöse Stoffe ist UN-zugelassen 4GU. Damit können Sie jede Art von Reagenzglas in das Plastikglas geben. Ein Beispiel ist die Verwendung dieser Verpackungen für den Transport und Versand infizierter Tupfer für Coronavirus-Tests. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen P620 ADR, P620 RID, P620 ADN, P620 IMDG, P.I. 620 IATA abhängig von der gewählten Versandart.