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Für den Versand von Proben wie Blut oder Geweben, Tupfern (Beispiel für Covid-19), die unter die UN-Klassifikation "Biologische Stoffe der Kategorie B" fallen, benötigen sie eine geeignete Verpackung gemäß den Vorschriften für gefährliche Güter. Der Transport von biologischen Stoffe der Kategorie B erfordert tatsächlich eine Verpackung, die aus einem Primärbehälter, einem Sekundärbehälter und einer Außenverpackung besteht. Die Gefahrgutverordnung schreibt vor, dass diese Proben (Blut, Urin, Gewebe usw.) in einen Primärbehälter gegeben werden müssen, der von -40°C bis + 55°C 95kPa-dicht sein kann. Dieser Behälter muss in einer Sekundärverpackung aufbewahrt werden , normalerweise ein Beutel oder ein Gefäß, das, wenn die Primärverpackung nicht vorhanden ist, einer Innendruckdifferenz von 95kPa von -40°C bis + 55°C standhalten sollte, wie dies von ADR, RID, ADN, IMDG und ICAO gefordert wird / IATA-Vorschriften. Alles muss in einer Außenverpackung aufbewahrt werden, die dem Falltest aus 1,2 Metern Höhe gemäß P650 ADR (für Sendungen auf der Straße), P650 RID (für Sendungen auf der Schiene), P650 ADN (für Sendungen auf dem Wasserweg), P650 IMDG (für Sendungen auf dem Seeweg) und PI 650 IATA (für Sendungen auf dem Luftweg). Ein Beispiel für "biologische Substanz der Kategorie B" sind Tupfer, die für den Covid-19-Test (Coronavirus) gesendet wurden.